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| Texte und Publikationen Das Vereinsgesetz 2002 regelt die Vereinsgründung, dessen grundlegende Organisation und die behördliche Aufsicht über einen Verein. Das Gesetz gilt sowohl für als Hobby betriebene Vereinigungen als auch für große und komplexe Vereine. Unser Handbuch „Das Recht der Vereine", das mittlerweile ein Standardwerk geworden ist, kommentiert den Gesetzestext aus dem Blickwinkel des Praktikers und gibt Antworten auf viele Fragen, die sich nicht allein mit dem Vereinsgesetz lösen lassen. |
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Frühere Newsletter:
Newsletter
09/2011
Kann ein aufgelöster Verein seine Fortsetzung beschließen?
Wirkungsvolle Aufsicht für NPO's und die öffentliche Verwaltung Haftungen im Rahmen der Aufsichtsrolle
Neu: Spendenabsetzbarkeit
"Virtuelle" Mitgliederversammlung - auch im Verein?
Mysterium vereinsinterne "Schlichtungseinrichtung": schlichten oder
entscheiden?
Vereinsrecht im Blickpunkt
Autoritätsanmaßung durch Vereine - zu Recht entrümpelt? |
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| Vereinsgesetz 2002 → Lesen Sie die aktuelle Fassung. |
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| Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung – VereinsDS-VO → Lesen Sie die Verordnung als Bundesgesetzblatt. Mit 1. Oktober 2003 wird das Zentrale Vereinsregister (ZVR) beim Bundesministerium für Inneres errichtet. Die lokalen Vereinsbehörden (Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) übermitteln die Daten aus ihren Verzeichnissen automationsunterstützt an das Innenministerium. In der Folge soll eine Online-Abfrage von Vereinsdaten möglich werden. Die VereinsDS-VO stellt sicher, dass bei Errichtung und Betrieb des ZVR die Bestimmungen des Datenschutzrechts berücksichtigt werden. |
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Mag. Gunther Gram → Geschäftsordnung für den Verein? Vereinsstatuten bieten in der Regel keine Antwort auf „formale" Fragen, die sich bei Vorbereitung, Durchführung und Ablauf von Generalversammlungen stellen. Wir empfehlen, diese Fragen in einer Geschäftsordnung zu beantworten. |
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| Höhne / Jöchl / Lummerstorfer → Das Recht der Vereine [Link zur Bestellseite] Das Standardwerk zum Vereinsrecht in 4. Auflage! Nach dem Erfolg der vergangenen Auflagen des „Rechts der Vereine“ ist nun die vierte Auflage dieses Standardwerks erschienen. Das Buch arbeitet die vielfältigen Erfahrungen, die mit dem Vereinsgesetz 2002 gemacht wurden, auf – für alle Akteure im Vereinsbereich, die Mitglieder, die Funktionäre und die Juristen. Darüber hinaus bietet das Buch einen Überblick über das gesamte Vereinsrecht: Warum überhaupt einen Verein gründen? Wie entsteht ein Verein? Wie ist der Vereinsname geschützt? Wem gehört das Vereinsvermögen? Welche Pflichten haben Vereinsfunktionäre? Wer haftet für die Vereinsschulden? Was gilt, wenn ein Verein als Mieter, als Dienstgeber oder in einem Vergabeverfahren auftritt? Welche Steuern zahlt der Verein? Was muss man tun, um gemeinnützig zu sein? Wie muss das Rechnungswesen des Vereins aussehen? Wie kommt man zum begehrten Spendengütesiegel? Und, brandaktuell. Wie müssen die Statuten an die neue Spendenbegünstigung angepasst werden? |
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